
Satzung der Musikschule des Altmarkkreises Salzwedel
Aufgrund der §§ 8 und 45 Abs. 2 Nr. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes SachsenAnhalt (Kommunalverfassungsgesetz - KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBI. LSA S. 288) in Verbindung mit § 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG LSA) in der jeweils gültigen Fassung hat der Kreistag des Altmarkkreises Salzwedel in seiner Sitzung am 13.09.2021 folgende Satzung der Musikschule des Altmarkkreises Salzwedel beschlossen:
§ 1 Allgemeines
Die „Musikschule des Altmarkkreises Salzwedel“ ist eine öffentliche Bildungseinrichtung in Trägerschaft des Altmarkkreises Salzwedel. Sitz der Kreismusikschule ist Salzwedel; sie unterhält eine ständige Außenstelle in Gardelegen. Die Kreismusikschule wird nach den Grundsätzen des Verbandes deutscher Musikschulen (VdM) und den Vorgaben des Gesetzes zur Förderung und Anerkennung von Musikschulen im Land SachsenAnhalt (MSG) tätig. Der Altmarkkreis Salzwedel verfolgt mit dem Betrieb seiner Kreismusikschule ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
§ 2 Aufgaben
Wesentliche Aufgaben der Kreismusikschule sind die Vermittlung einer musikalischen Elementarund Grundbildung, die Förderung des Laien- und Liebhabermusizierens, die Begabtenfindung und Begabtenförderung sowie die Berufsorientierung und Vorbereitung auf ein Musikstudium. Die Kreismusikschule richtet sich mit ihren Unterrichtsangeboten an Kinder, Jugendliche und Erwachsene aller Bevölkerungsgruppen und ermöglicht lebenslanges Lernen und künstlerische Betätigung. Die Musikschule setzt sich zum Ziel, durch individuelle Förderung und gemeinschaftliches Musizieren zur Persönlichkeitsentwicklung ihrer Schüler beizutragen und Schlüsselkompetenzen wie Teamfähigkeit, Selbstbewusstsein und Kreativität zu vermitteln. Die Musikschule ist das regionale Kompetenzzentrum für musikalische Bildung und Vermittlung und kooperiert mit anderen schulischen und außerschulischen Lernorten und Bildungseinrichtungen. Als aktive Kultureinrichtung trägt die Kreismusikschule durch Veranstaltungen, Konzerte und Kooperationen zum vielfältigen kulturellen Leben im Altmarkkreis Salzwedel bei.
§ 3 Leitung und Lehrkräfte
Die Kreismusikschule wird von einer ausgebildeten musikpädagogischen Fachkraft hauptberuflich geleitet. An der Musikschule unterrichten festangestellte Lehrkräfte, die über eine abgeschlossene musikpädagogische oder künstlerische Ausbildung verfügen, sowie qualifizierte Honorarkräfte. Der Altmarkkreis Salzwedel trägt dafür Sorge, dass der überwiegende Anteil des Unterrichtes durch festangestellte Lehrkräfte erteilt wird.
§ 4 Unterrichtsangebot
Die Kreismusikschule bietet Unterricht in Instrumental-, Vokal- und Ergänzungsfächern nach den Vorgaben der Rahmenpläne des Verbandes deutscher Musikschulen (VdM) als Einzel-, Gruppen- oder Projektunterricht in verschiedenen Fachkategorien an. Besonders motivierte und begabte Kinder und Jugendliche werden durch leistungsorientierten Einzelunterricht und die studienvorbereitende Ausbildung gezielt gefördert.
§ 5 Erhebung von Gebühren
Für die Leistungen der Musikschule werden Gebühren nach Maßgabe der Benutzungs- und Gebührenordnung in der jeweils geltenden Fassung erhoben.
§ 6 Ferienordnung
Für die Musikschule gilt die Ferienordnung der allgemeinbildenden Schulen in Sachsen-Anhalt in der jeweils geltenden Fassung.
§ 7 Überlassung von Musikinstrumenten
Die Musikschule kann Musikinstrumente an ihre Schülerinnen und Schülern gegen Gebühr verleihen. Anspruch auf die leihweise Überlassung eines Musikinstrumentes besteht nicht. Näheres regelt die Benutzungs- und Gebührenordnung der Kreismusikschule.
§ 8 Sprachliche Gleichstellung
Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung werden verallgemeinernd verwendet und beziehen sich auf alle Geschlechter.
§ 9 Inkrafttreten
Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Ausgefertigt am 13.10.2021
Ziche Landrat